Zahnbehandlung in der Europäischen Union: Was
Sie wissen sollten!
Seit Anfang 2004 können gesetzlich Krankenversicherte auch jenseits der Notfallversorgung Ärzte und Zahnärzte innerhalb der Europäischen Union (EU) in Anspruch nehmen.
Das gilt natürlich auch für Behandlungen in den mittel- und osteuropäischen Ländern, die zum 1. Mai der EU beigetreten sind. In diesem Zusammenhang werden Patienten vermehrt mit Angeboten
konfrontiert, die Kostenvorteile bei Zahnersatzbehandlungen im Ausland versprechen. Bei der Entscheidung über eine solche Behandlung müssen aber einige wichtige Punkte berücksichtigt
werden.
Qualität ist wichtiges Kriterium
Wer eine Behandlung im Ausland plant, sollte sich vergewissern, dass eine hochwertige Qualität der zahnmedizinischen und zahntechnischen Arbeit gesichert ist. Gute
Leistungen sind nicht selbstverständlich: So zeigt eine aktuelle Untersuchung des medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen in Rheinland-Pfalz (Deutsche Zahnärztliche Zeitschrift Nr. 4/2004,
S. 230 ff.), dass die Versorgungsqualität von im Ausland vorgenommenen prothetischen Versorgungen gemessen am deutschen Standard oft nicht zufriedenstellend ist. Auch erhalten Patienten im Ausland
meist weder vom Behandler noch vom Zahnlabor eine Erklärung über Art und Qualität der verwendeten Werkstoffe. Aus diesem Grund warnt die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung ausdrücklich vor einem
unüberlegten Zahntourismus in die neuen EU-Mitgliedsländer.
Kosten richtig kalkulieren
Bei einem Zahnarztbesuch im EU-Ausland erhält der Patient eine Rechnung, die er bezahlen muss. Zuhause erstattet die Krankenkasse die Kosten, allerdings nur für solche
Behandlungen, die auch in Deutschland erstattungsfähig sind. Und auch nur bis zu der Höhe, die sie für die gleiche Behandlung im Inland übernehmen würde. Alles andere müssen Sie selbst
zahlen.
Über einige der neuen Beitrittsländer heißt es, sie seien zahntouristische Billigländer. Wer sich dort Zahnersatz herstellen und eingliedern lasse, könne deutlich
Kosten sparen, vor allem Material- und Laborkosten. Deutsche Preise für Zahnersatz liegen tatsächlich etwa im Mittelfeld der EU-Länder - auf den ersten Blick preisgünstigere Alternativen lassen sich
also finden. Doch sollten Sie genau kalkulieren, um nicht am Ende feststellen zu müssen, dass sich das "Schnäppchen" teurer als gedacht herausstellt. Denn ein gutes Angebot verbindet angemessenen
Preis mit hochwertiger Qualität.
Zu den Kosten für den Eigenanteil der zahnärztlichen Behandlung müssen Sie zumindest die Reise- und Unterbringungskosten hinzurechnen. Wichtig ist auch, dass Sie
mögliche Folgekosten einplanen. Zahnersatz ist kein Standardprodukt, das im Schnellverfahren eingesetzt wird, sondern muss individuell angepasst werden. Manchmal sind Nachbehandlungen erforderlich.
Wenn Sie dafür erneut anreisen müssen, kann der erhoffte Kostenvorteil schnell dahin sein.
Was tun bei Mängeln am Zahnersatz?
In Deutschland sind die Rechte des Patienten bei Gewährleistungsansprüchen klar geregelt und durchsetzbar. Wer seinen Zahnersatz im Ausland einsetzen lässt, für den
gelten aber die Gewährleistungsregeln des jeweiligen Landes. Eine Zahnbehandlung im Ausland kann deshalb Probleme bereiten, wenn sich nachträglich Mängel herausstellen. Kein deutscher Zahnarzt ist
verpflichtet, fremden Zahnersatz kostenfrei zu korrigieren oder nachzubessern. Da bleibt nur die Zuzahlung oder ein weiterer Besuch des Zahnarztes im Ausland und der Versuch, seine Ansprüche nach
dortigem Recht durchzusetzen.
Was spricht für den heimischen Zahnarzt?
Aus gutem Grund bevorzugen Patienten in der Regel einen Zahnarzt ihres Vertrauens in der Nähe ihres Wohnorts. Damit entfallen lange Anfahrtswege. Und erst damit wird
eine kontinuierliche Beziehung über Jahre hinweg möglich, die für die erfolgreiche Behandlung sehr wichtig ist. Der langjährige Zahnarzt kennt die Vorerkrankungen, individuellen Bedürfnisse und
Wünsche seiner Patienten und kann deshalb optimale Vorschläge für seine Behandlung unterbreiten. Und nicht zuletzt steht er auch kurzfristig in Notsituationen zur
Verfügung.